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Mountainbike verkehrstauglich machen
Werkstatt

Mountainbike stadttauglich und verkehrssicher machen

Nachdem mir kürzlich mein normales Stadtrad geklaut wurde und ich noch ein ausrangiertes Mountainbike im Keller stehen hatte, habe ich mir überlegt, dieses stadttauglich bzw. verkehrssicher zu machen. Der Aufwand ist auch gar nicht so groß.
6 min Lesedauer . Aktualisiert am 7. Juli 2022

Es gibt sicher unterschiedliche Vorstellung von einem stadttauglichen, verkehrssicheren Mountainbike, aber es gibt da natürlich noch die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Regelungen ergeben auch durchaus Sinn, wenn man sich im dichten Stadtverkehr, insbesondere jetzt im Herbst, mit dem Fahrrad bewegt. Detailregelungen, z. B. zu Batterielampen sind zwar teilweise etwas merkwürdig, aber nun ja…

Ein Fahrrad – und damit wohl auch ein Mountainbike – ist nach StVZO (2013) unter den unten genannten Voraussetzungen verkehrssicher.

Interessieren könnte dich dazu auch der Artikel Dynamo und fest montierte Beleuchtung am Mountainbike.

Allgemeine Voraussetzungen

Eine gut hörbare Fahrradklingel (§ 64a StVZO)
Kein Kostenpunkt. Das Thema Klingel können wir für das Mountainbike schnell abhaken.

Zwei unabhängig voneinander funktionierende, leicht zu bedienende Bremsen (§ 65 Abs. 1 StVZO)
Check. Mountainbike ohne Bremsen? Never.

Beleuchtung

Beleuchtung am verkehrssicheren Mountainbike
Beleuchtung am verkehrssicheren Mountainbike

Beim Thema Licht (§ 67 StVZO, „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“) wird es schon interessanter. Hier die wichtigsten Punkte.

Lichtmaschine, Batterie (§ 67 Abs. 1 StVZO)
Entweder hat man einen Dynamo mit einer Nennleistung von mindestens 3 W und einer Nennspannung von 6 V oder eine Batterie/einen Akku mit einer Nennspannung von 6 V.
An meinem „Stadt-Mountainbike“ nutze ich z. B. den Vorderrrad-Nabendynamo Shimano DH-3N20.

Beleuchtung vorne (§ 67 Abs. 3 StVZO)
Entweder einzeln oder als Kombination: Front-Scheinwerfer und Rückstrahler für weißes Licht. Hier gibt es noch ein paar Bestimmungen, wie die Ausleuchtung sein muss. Einfach auf der Verpackung auf StVZO-Zulassung achten.
Ich bin sehr zufrieden mit dem Lumotec IQ Cyo senso plus von Busch & Müller.

Beleuchtung hinten (§ 67 Abs. 4 StVZO)
Entweder einzeln oder als Kombination: Rote Schlussleuchte und roter Großflächen-Rückstrahler mit Buchstabe „Z“. Beides muss zwischen 25 cm und 60 cm von der Fahrbahn montiert werden.
Ich nutze hier das SECULITE plus, ebenfalls von Busch & Müller. Kann ich bisher uneingeschränkt empfehlen.

Pedale (§ 67 Abs. 6 StVZO)
Jedes Pedal muss mit zwei gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein.

Beleuchtung der Seiten (§ 67 Abs. 7 StVZO)
Jedes Laufrad sollte mit mindestens zwei gelben Speichenrückstrahlern (Katzenaugen) oder weißem, reflektierendem Material an Speichen, Felge oder Reifen ausgestattet sein.

Übrigens muss die Beleuchtung auch tagsüber funktionieren und alle Rückstrahler müssen immer vorhanden sein. Die Ausrede „ich fahre nur bei Tageslicht“ zählt offiziell also nicht.

Das ist hier natürlich keine Rechtsberatung und die Aufzählung erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit :) Je nachdem, wann ihr das hier lest, solltet ihr noch einmal prüfen, ob sich nicht bereits wieder etwas geändert hat.

StVZO konforme Beleuchtung am Mountainbike

Wie sieht das jetzt beim Mountainbike aus. Für Abend- und Nachtfahrten habe ich zwar gute batteriebetriebene LED-Scheinwerfer von B&M (Ixon IQ) und diese wären neuerdings auch als Fahrradlampen zugelassen, aber das ewige An- und Abmontieren ist doch im Alltag ziemlich unpraktisch.
Aus diesem Grund habe ich mir überlegt, dass eine fest installierte Lichtanlage besser wäre. Mit Seitenläuferdynamos bin ich in der Vergangenheit nicht wirklich glücklich geworden. Speichen-, Felgendynamos und Co. kommen auch nicht in Frage. Ein Nabendynamo ist hier meiner Meinung nach die beste Lösung.

Aber ein Nabendynamo am Mountainbike? Warum eigentlich nicht. Kurz mal gegoogelt und beim Fahrradhändler meines Vertrauens vorbei geschaut – alles kein Problem. Im Beitrag „Dynamo und fest montierte Beleuchtung am Mountainbike“ habe ich den Umbau beschrieben.

Kleines Update: Ich habe mittlerweile Stecklichter von Sigma gefunden, die kompakt, leuchtstark und einigermaßen lange Akkulaufzeiten haben. Hier findet ihr den Test zum Front- und Rücklicht.

Pedale

Viele MTB-Pedale bieten die Möglichkeit, entsprechende Rückstrahler zu montieren. Aber ggf. sollte man sich eh für neue, „normale“ Pedale entscheiden, wenn man Pins oder Klicks hat…

Reifen

Da ich mir keine Katzenaugen an das Rad schrauben wollte, habe ich mir zwei neue Reifen mit Reflexstreifen (Continental Traffic) gekauft. Die sind etwas schmaler, haben aber noch „MTB-Optik“ und fahren sich ganz passabel.

Weitere sinnvolle Ausstattung

Vorgeschrieben sind die folgenden Anbauten meines Wissens nicht, aber ggf. schon nützlich.

Ein gutes Schloss
Gerade in Münster besteht immer die Gefahr, dass das Fahrrad mal geklaut wird. Das kann auch ein gutes Schloss leider nicht immer verhindern, aber es hilft. Genau informieren beim Kauf hilft auch. Erstaunlicherweise gibt es viele Schlösser – auch teure – die sich sehr einfach knacken lassen. Schaut mal bei youtube… Stiftung Warentest hatte in 04/2013 einen Test für Fahrradschlösser. Und am besten immer den Rahmen an einem anderen festen Gegenstand (Fahrradständer, Straßenlaterne…) anschließen.
Eine Fahrradversicherung empfiehlt sich zudem auch. Kleiner Tipp am Rande: Achtet genau auf die Bedingungen. Manche Versicherungen schließen spezielle Umstände und Uhrzeiten aus. Die sollte man dann gleich vergessen.

Schutzbleche
Bei schlechtem Wetter Pflicht. Man will ja nicht „wie Sau“ bei der Arbeit oder beim Date ankommen ;) Ich habe hier das SKS-Set Shockboard und x-tra dry, die sich schnell abnehmen lassen. Auch wenn das natürlich die Gefahr birgt, dass die jemand mal eben schnell mitnimmt.
Wer es etwas schlanker mag, dem sei das Marsh Guard empfohlen – auch am „richtigen“ Mountainbike praktisch.

Kettenschutz
Kann man machen. Ggf. nur ein kleiner Schutz an den vorderen Kettenblättern. Man muss ja auch noch etwas auf die Optik achten ^^

Gepäckträger
Ich fahre eigentlich immer mit Rucksack, aber manchmal wäre ein Gepäckträger schon praktisch…

Fahrradständer
Fällt auch in die Kategorie „schon praktisch, aber habe ich nicht“.

Schmalerer Lenker
Im Stadtverkehr wäre manchmal ein schmalerer Lenker nicht schlecht, aber ich habe mich an meinen breiten Lenker gewöhnt. Passt schon.

2013 haben sich übrigens wieder einige Dinge für Radfahrer in der StVO geändert. Diese Änderungen der StVO fasst der ADFC, der Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V., schön zusammen.

mtbmuenster
  1. M
    Mondragor

    Hallo, als Alternative zum Nabendynamo nutze ich den velogical Felgendynamo (läuft auf der Bremsflanke meiner Felgenbremse, habe die Tourenversion). Klein, leicht, unauffällig und macht saumäßig Licht mit einem IQ X Scheinwerfer. Rutscht auch nicht bei Nässe durch, wirkt empfindlich ist aber stabil (seit 4 Jahren im Einsatz) Surrt etwas (klingt wie eine kleine Turbine :-D), allerdings auch nicht günstig. Ich wollte etwas was immer dabei ist (keine annehmbaren Lampen) und dennoch komplett zu trennen ist.

  2. A.
    akronymus .

    Eine kleine Anmerkung bezüglich Rücklicht und Rückstrahler:
    — es sind zwei Rückstrahler vorgeschrieben,
    1. ein großer (mit ‚z‘-Markierung), dessen Anbauhöhe beliebig ist [meist am Gepäckträger montiert – da ist die Höhe außer bei 20″-Klapprädern immer über 60 cm]
    2. ein weiterer, dessen Anbauhöhe höchstens 60 cm (Oberkante) sein darf [Relikt aus Uralt-Bestimmungen]
    3. zusätzliche Rückstrahler sind erlaubt
    — es ist ein Rücklicht vorgeschrieben, dessen Anbauhöhe mindestens 25 cm (Unterkante) sein muss und im gleichen Gehäuse mit einem der vorgeschriebenen Rückstrahler kombiniert sein darf [damit ist die Kombination ‚kleiner‘ Rückstrahler und Rücklicht in einer Höhe von 25 bis 60 cm zu montieren – ein Rücklicht mit dem großen Strahler kombiniert, darf auch höher angebracht sein]
    — ein zusätzliches Rücklicht, das die Standlichtfunktion übernimmt, ist erlaubt

    … bei dem oben abgebildeten MTB lässt sich bei entsprechender Kleinlichkeit bemängeln, dass der im Rücklichtgehäuse verbaute Rückstrahler allenfalls gemäß (3) erlaubt ist, aber die Bedingungen (1) und (2) nicht erfüllt. Es wäre also noch ein großer (‚z‘-) Rückstrahler z.B. an der Sattelstange zu montieren plus ein kleiner unterhalb 60 cm Höhe, den man irgendwie an eine Seitenstrebe basteln muss [ob links oder rechts angebracht, ist egal]. Bei einer entsprechenden Kontrolle können also 20 Euro (je 10 für falschen / fehlenden Rückstrahler) fällig werden.

    • Olli
      Olli

      Kommt zwar etwas spät die Antwort, aber hab‘ deinen Beitrag erst jetzt gesehen :)

      Ich glaub das Rücklicht ist generell ok, da eine Kombination aus Rücklicht und Rückstrahler ist und die ist ja auch erlaubt – allerdings habe ich nichts zur Z-Markierung bei dem Teil gefunden. Ist vielleicht also doch nicht ok :)

      Die verbaute Höhe ist in der Tat etwas zu hoch. Allerdings finde ich es hier wesentlich sicherer, als die Montage an einer Seite auf Höhe des Rades, was man ja auch oft sieht. In einem ungünstigen Winkel sieht man das Licht dann gar nicht.
      Ich würd‘ auch fast vermuten, dass die Regelung ein wenig antiquiert ist ;)

      Dank dir für die Hinweise.

    • U
      ubuntubang

      Nein es müssen definitiv 2 Rückstrahler sein. Davon kann einer in einer Lampe integriert sein.

    • A.
      akronymus .

      Die Regelung ist selbstverständlich anziquiert und durch mehrere Änderungen über die Jahre teils absurd geworden. Seit 1998 wird über eine grundlegende Reform diskutiert … das sagt eigentlich alles.

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